Internationaler Zwischencall gestartet

Luftfahrtforschungsprogramm LuFo Klima VII, 1. Aufruf

Zentrales Ziel des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms, LuFo Klima VII, ist die signifikante Reduzierung von Klimawirkungen der Luftfahrt durch luftfahrtinduzierte Treibhausgase und Nicht-CO2-Effekte.

Eine Skizzeneinreichung für den aktuellen Internationalen Zwischencall 2025 ist bis zum 04.06.2025 um 12:00 möglich.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt die Förderung von Vorhaben zur Luftfahrtforschung (LuFo Klima VII-1) auf der Grundlage der Bekanntmachung zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des dritten Aufrufes zum siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms (LuFo Klima VII) durchzuführen.

Die Bedingungen der ersten Ausschreibung des siebten Luftfahrtforschungsprogramms (LuFo Klima VII-1) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind in den Bekanntmachungen
beschrieben. Darin wird ausführlich erklärt, welche Themen gefördert werden, wie die Förderung erfolgt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Im Zuge der Programmaufrufe werden jeweils zwei Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Die Bekanntmachung „Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms Klima – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1)“ richtet sich inhaltlich an Projekte, die aus dem Kapitel 0901 Titel 683 31 des Bundeshaushaltsplans gefördert werden können. (BAnz AT 19.04.2024 B1)

Projekte, die der Zweckbestimmung des Kapitels 6092 Titel 683 05 zuzuordnen sind, werden in der Förderbekanntmachung „Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms VII – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1 KTF) – Klimaneutrales Fliegen “ adressiert. (BAnz AT 19.04.2024 B2)

Nachfolgend fassen wir Ihnen wesentliche Information der Bekanntmachungen zusammen. Es ist als Hilfestellung für Interessenten gedacht. Verbindlich ist allein die Bekanntmachungen vom 19.04.2024 im Bundanzeiger (BAnz AT 19.04.2024 B1 und BAnz AT 19.04.2024 B2www.bundesanzeiger.de. 

Wir beraten Sie gerne bei der Beantragung dieser Fördermittel und zeigen Ihnen anbei die notwendigen Prozessschritte und -unterlagen.

Was wird in LuFo VII gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Technologieentwicklungsprojekte im Gesamtsystem Luftfahrzeug.

Die Ausrichtung der Schwerpunkte von LuFo Klima VII-1 basieren auf drei Säulen:

  • Alternative klimaneutrale Antriebstechnologien (energieträgeroffen),
  • Reduktion des Energiebedarfs sowie
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Ressourceneffizienz, Senkung des ökologischen Fußabdrucks und Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz.

Die erste Säule wird im Programmaufruf LuFo VII-1 KTF und die Säulen zwei und drei werden aus dem Programmaufruf LuFo VII-1 adressiert.

Wie kann ich meine Themen bei der Skizzeneinreichung einordnen?

Die Projekte sind sowohl einer Programmlinie als auch einer Fachdisziplin zuzuordnen.

Für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms Klima – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1) ist die Einordnung folgende Fachdisziplinen und Programmlinien möglich:

LuFo Klima VII-1
Credit: DLR Projektträger Luftfahrtforschung

Für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms VII – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1 KTF) – Klimaneutrales Fliegen ist die Einordnung folgende Fachdisziplinen und Programmlinien möglich:

LuFo Klima VII-1
Credit: DLR Projektträger Luftfahrtforschung

Bitte beachten Sie, dass im internationalen Zwischencall jedoch keine Skizzen in der Programmlinie „Disruptive Technologien“ zugelassen sind. Nähere Informationen finden Sie in der Hinweis Internationaler Zwischencall.

Wer darf einreichen?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, inklusive KMU und Start-Ups
  • Wissenschaftliche Einrichtungen
  • Großforschungseinrichtungen

Weitere Informationen zu dem Vorraussetzungen für eine Teilnahme am Luftfahrtforschungsprogramm entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen.

Bitte beachten Sie die Sonderbestimmungen über Teilnahmevoraussetzung für den Zwischenaufruf Internationale Kooperationsprojekte. Nähere Informationen finden Sie in dem Hinweis Internationaler Zwischencall.

Welche Art der Förderung findet statt?

Die Projektförderung nach dieser Förderbekanntmachungen erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Wie erhalte ich Zugang zu der Förderung im Internationalen Zwischencall 2025?

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Das Verfahren beginnt mit der Skizzeneinreichung in der Skizzenphase und endet in der Regel mit einer Bewilligung oder Ablehnung der förmlichen Anträge durch das BMWK. Projektskizzen und Förderanträge können verfahrensbeendend jederzeit zurückgezogen werden.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 04. Juni 2025 um 12:00 Uhr Projektskizzen elektronisch über per E-Mail an lufo-zwischenaufruf@dlr.de einzureichen. Nach dieser Frist eingehende Projektskizzen können für den Internationalen Zwischencall 2025 nicht berücksichtigt werden (Ausschlussfrist). Bei Verbundvorhaben sind die Projektskizzen aller Partner durch den Verbundführer elektronisch einzureichen.

Diese Projektskizzen werden anschließend anhand von definierten Kriterien begutachtet und bewertet. Auf Basis dieser Bewertung werden förderwürdige Projekte in der ersten Stufe ausgewählt und die betreffenden Skizzeneinreicher werden zur schriftlichen und förmlichen Antragstellung (Einreichung eines Projektantrages) aufgefordert. Aus der positiven Bewertung einer Projektskizze kann jedoch noch kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Bitte beachten Sie die weiteren HInweise zur Skizzeneinreichung beim Internationalen Zwischencall 2025.

Quelle: DLR

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