Ziel der Konsultation
Die Kommission holt Stellungnahmen der Interessenträger zum Entwurf einer neuen allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ein.
In der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung für staatliche Beihilfen („AGVO“) werden bestimmte Gruppen staatlicher Beihilfen für mit den Artikeln 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar erklärt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beihilfen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung und Genehmigung durch die Kommission ausgenommen. Die AGVO ermöglicht es den Mitgliedstaaten, rasch Beihilfen zu gewähren, wenn die Bedingungen zur Begrenzung der Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erfüllt sind.
Nach einer breit angelegten öffentlichen Konsultation und einer Aufforderung zur Stellungnahme im Jahr 2025 hat die Kommission die AGVO mit dem Ziel überprüft, sie zu vereinfachen, sie an soziale, marktbezogene und technologische Entwicklungen anzupassen und sie durch Beseitigung von Unstimmigkeiten und Verbesserung der Lesbarkeit zu straffen.
Der im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation vorgelegte Entwurf einer überarbeiteten AGVO spiegelt diese Ziele wider.
Politikbereich
Wettbewerb: Staatliche Beihilfen
Zielgruppe
Alle Bürgerinnen und Bürger, Organisationen, Unternehmen und Behörden sind herzlich eingeladen, sich an dieser Konsultation zu beteiligen.
Konsultationszeitraum
Vom 25.02.2026 bis 23.04.2026
Wie Sie Ihren Beitrag einreichen können
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Wir würden uns über den Erhalt von Dokumenten in elektronischer Form freuen.
Konsultationsunterlagen
Referenzdokumente
- Begründung
- Begleitdokument – Entsprechungstabelle
- Billigung des Inhalts eines Entwurfs einer Verordnung der Kommission zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2022/2472, (EU) 2022/2473 und (EU) XX/XX [Gruppenfreistellungsverordnung für den Verkehr]
- Pressemitteilung
- Öffentliche Konsultation und Aufforderung zur Stellungnahme (abgeschlossen)
- Überprüfung der Website der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
Kontaktdaten
Zuständige Dienststelle:
Generaldirektion Wettbewerb – Referat A.3
Bitte geben Sie in Ihrem Schriftwechsel stets das Aktenzeichen an: HT. 6365
E-Mail: GBER-REVISION-PUBLIC-CONSULTATION@ec.europa.eu
Postanschrift:
Europäische Kommission
Generaldirektion Wettbewerb, Referat A3
Staatliche Beihilfen Register
1049 Bruxelles/Brussel
Belgique/België
Ref: HT.6365
Quelle: Europäische Kommission