UpLift Zwischencall

Luftfahrtforschungsprogramm LuFo Klima VII, 1. Aufruf

Zentrales Ziel des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms, LuFo Klima VII, ist die signifikante Reduzierung von Klimawirkungen der Luftfahrt durch luftfahrtinduzierte Treibhausgase und Nicht-CO2-Effekte.

Aktuell läuft der Call für Forschungsprojekte zur Nutzung der fliegenden Versuchsplattform D328UpLift (D-CUPL) des DLR. Das Einreichen von Skizzen für diesen UpLift-Call ist noch bis zum 12.11.2025 12:00 Uhr möglich. Nähere Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beabsichtigt die Förderung von Vorhaben zur Luftfahrtforschung (LuFo Klima VII-1) auf der Grundlage der Bekanntmachung zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des dritten Aufrufes zum siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms (LuFo Klima VII) durchzuführen.

Die Bedingungen der ersten Ausschreibung des siebten Luftfahrtforschungsprogramms (LuFo Klima VII-1) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sind in den Bekanntmachungen
beschrieben. Darin wird ausführlich erklärt, welche Themen gefördert werden, wie die Förderung erfolgt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Im Zuge der Programmaufrufe werden jeweils zwei Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Die Bekanntmachung „Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms Klima – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1)“ richtet sich inhaltlich an Projekte, die aus dem Kapitel 0901 Titel 683 31 des Bundeshaushaltsplans gefördert werden können. (BAnz AT 19.04.2024 B1)

Projekte, die der Zweckbestimmung des Kapitels 6092 Titel 683 05 zuzuordnen sind, werden in der Förderbekanntmachung „Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms VII – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1 KTF) – Klimaneutrales Fliegen “ adressiert. (BAnz AT 19.04.2024 B2)

Nachfolgend fassen wir Ihnen wesentliche Information der Bekanntmachungen zusammen. Es ist als Hilfestellung für Interessenten gedacht. Verbindlich ist allein die Bekanntmachungen vom 19.04.2024 im Bundanzeiger (BAnz AT 19.04.2024 B1 und BAnz AT 19.04.2024 B2www.bundesanzeiger.de. 

Wir beraten Sie gerne bei der Beantragung dieser Fördermittel und zeigen Ihnen anbei die notwendigen Prozessschritte und -unterlagen.

Was wird in LuFo VII gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Technologieentwicklungsprojekte im Gesamtsystem Luftfahrzeug.

Die Ausrichtung der Schwerpunkte von LuFo Klima VII-1 basieren auf drei Säulen:

  • Alternative klimaneutrale Antriebstechnologien (energieträgeroffen),
  • Reduktion des Energiebedarfs sowie
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Ressourceneffizienz, Senkung des ökologischen Fußabdrucks und Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz.

Die erste Säule wird im Programmaufruf LuFo VII-1 KTF und die Säulen zwei und drei werden aus dem Programmaufruf LuFo VII-1 adressiert.

Wie kann ich meine Themen bei der Skizzeneinreichung einordnen?

Die Projekte sind sowohl einer Programmlinie als auch einer Fachdisziplin zuzuordnen.

Für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms Klima – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1) ist die Einordnung folgende Fachdisziplinen und Programmlinien möglich:

LuFo Klima VII-1
Credit: DLR Projektträger Luftfahrtforschung

Für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms VII – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1 KTF) – Klimaneutrales Fliegen ist die Einordnung folgende Fachdisziplinen und Programmlinien möglich:

LuFo Klima VII-1
Credit: DLR Projektträger Luftfahrtforschung

Quelle und weitere Infos: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt