Das der widerrechtlichen Einsatz von Drohnen Menschenleben gefährdet, sollte allmählich allseits bekannt sein. Drohnen, egal welchen Fabrikats und welcher Größe, sind beim Einsatz unter freiem Himmel Luftverkehrsteilnehmer und unterliegen – völlig zu Recht – strengen Regeln.

Wie wichtig diese sind, zeigt sich immer wieder bei deren Nichteinhaltung. So erst in der Nacht vom 10. Januar 2024 auf der B 515 in Menden-Oberrödinghausen (Märkischer Kreis). Nach einem schweren Verkehrsunfall konnte ein Rettungshelikopter nicht an der Unfallstelle landen, weil der Pilot eine Drohne gesichtet hatte. Die teils lebensgefährlich verletzten Unfallsopfer mussten als Folge mit dem Rettungswagen ins nächstgelegene Krankenhaus gefahren werden – wertvolle Zeit ging verloren.

Der Drohnenpilot beging damit nicht nur eine Ordnungswidrigkeit infolge Nichteinhaltung der Abstände zu einem Unfallort, die mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße geahndet werden kann. Anzunehmen ist auch ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr nach § 315 StGB, der aufgrund der hier nicht auszuschließenden schweren Gesundheitsschädigung der Unfallopfer aufgrund der verzögerten Einlieferung ins Krankenhaus sogar als Verbrechen mit Mindestfreiheitstrafe von einem Jahr zu ahnden sein könnte.

Ausführlich zum Unfall berichtete ARD Brisant am 11. Januar 2024. Den Bericht mit einem Interviewbeitrag unseres Rechtsanwalts und Experten für Luftrecht, Dr. Oliver Heinrich, finden Sie im nachstehenden Link (ab 3:45‘).

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Quelle: BHO Legal