Mit dem Förderaufruf setzt das BMFTR die in der Hightech-Agenda Deutschland der Bundesregierung unter Schlüsseltechnologien für klimaneutrale Mobilität angekündigte Förderung von Transformationsclustern zu klimafreundlichen urbanen und regionalen Drohnen-Anwendungen um. Die Förderung trägt dazu bei, Deutschland zum Innovationsführer bei der Nutzung neuer nachhaltiger Mobilitätstechnologien zu machen.
Etwa 70 Prozent der globalen CO₂-Emissionen und des Energieverbrauchs entfallen auf Städte. Die Mehrheit der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen hat einen unmittelbaren Bezug zu SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“. Dies zeigt: Eine nachhaltige Entwicklung unserer Städte und Gemeinden ist entscheidend, um die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung – wie sie unter anderem das Klimaschutzgesetz verbindlich vorgibt – zu erreichen. Jedoch stellen steigendes Verkehrsaufkommen, hohe CO₂-Emissionen im Mobilitäts- und Gebäudesektor, demographische Alterung, fehlende Fachkräfte, Flächenkonkurrenz in dicht besiedelten Räumen und Versorgungsengpässe in dünn besiedelten Räumen viele Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen.
Für diese Herausforderung bedarf es neuer Lösungsansätze. Eine große Chance liegt dabei in der gezielten Verbindung von technologischen und Sozialen Innovationen, so genannten soziotechnischen Innovationen.
Als neue Technologie rücken u.a. elektrisch betriebene Drohnen (unmanned aircraft systems – UAS), die potentiell emissionsfrei sind, zunehmend in den Fokus. Mit UAS-Anwendungen verbinden sich positive Erwartungen wie höhere Effizienz, Klimaschutz, Verbesserungen bei Versorgungslücken oder verkehrliche Optimierungen und Entlastungen. Angesichts des prognostizierten Marktwachstums bieten UAS-gestützte Innovationen zudem ein sehr hohes Wertschöpfungspotential für Deutschland. Diesen möglichen Vorteilen stehen negative Folgen wie Rebound-Effekte, Sicherheits- und Datenschutzbedenken, Lärmemissionen und Herausforderungen für die Stadtplanung gegenüber.
Auf Grundlage des vorliegenden Förderaufrufs möchte das BMFTR Forschung und Erprobung zu der Fragestellung fördern, inwiefern soziotechnische Innovationen, die auf der Nutzung von UAS basieren, das Potential haben, zu einer klimafreundlichen urbanen und regionalen Mobilität sowie nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung beizutragen.
Soziotechnische Innovationen meinen in diesem Zusammenhang bspw. neue kommerzielle Geschäftsmodelle, gemeinnützige Anwendungen oder kommunale Dienstleistungen, die durch die innovative Einbindung der UAS-Technologie Routinen und Praktiken von Unternehmen, Behörden, Verbraucherinnen und Verbrauchern, Bürgerinnen und Bürger „nachhaltig“ verändern und neue Optionen zur Lösung von Herausforderungen nachhaltiger Stadt- und Regionalentwicklung darstellen. Beispiele sind ein UAS-gestützter Lieferservice, durch den sich die Versorgungslage in dünn besiedelten Regionen verbessert und zugleich CO₂-Emissionen im Saldo reduziert werden, weil Verbraucherinnen und Verbraucher und Lieferanten auf Fahrten mit Kraftfahrzeugen verzichten, oder Sharing-Modelle, bei denen Kommunen zusammenarbeiten, um UAS gemeinsam möglichst effizient für Zwecke der nachhaltigen Stadtentwicklung wie Verkehrssteuerung, Infrastruktur- oder Umweltmonitoring zu nutzen.
Grundsätzlich ist ein umfassender Nachhaltigkeitsbegriff anzulegen, der ökologische Ziele wie die Reduktion von Emissionen, Ressourcenverbrauch und Versiegelung mit sozialen und ökonomischen Zielen wie höherer Lebensqualität, sozialer Resilienz, Gemeinwohlorientierung oder der Erschließung wirtschaftlicher Chancen verbindet.
Die Forschungsziele des Förderaufrufs sind im Einzelnen:
- Innovative UAS-Anwendungen mit Potential für nachhaltige urbane und regionale Mobilität und eine nachhaltige Entwicklung von Städten und Regionen identifizieren.
- Diese UAS-gestützten Innovationen mit Blick auf Chancen und Risiken für eine nachhaltige Entwicklung erproben, erforschen und die Nachhaltigkeitswirkungen möglichst umfassend sowohl qualitativ als auch quantitativ ermitteln bzw. abschätzen sowie mögliche Reboundeffekte identifizieren.
- Anwendungs- und Marktpotenziale sowie die gesellschaftliche und wirtschaftliche Machbarkeit/Tragfähigkeit UAS-gestützter Innovationen erproben und erforschen.
- Vielversprechende soziotechnische Innovationen, Anwendungen und Geschäftsmodelle, die eine positive Wirkung für eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung und einen ökologischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Mehrwert erwarten lassen, im Rahmen der Forschungsförderung zur Anwendungsreife weiterentwickeln. Wünschenswert ist ein unmittelbarer Praxistransfer solcher Lösungen.
Ausgangspunkt der Forschungsprojekte ist dabei ein hoher Reifegrad der eingesetzten Drohnentechnologie (Technology Readiness Level, TRL 7-9), aber eine niedrige gesellschaftliche Anwendungsreife der auf Drohnentechnologie basierenden Innovationen und Geschäftsmodelle (Societal Readiness Level, SRL 1-61). Die Projekte sollen die gesellschaftliche und wirtschaftliche Anwendungsreife UAS-gestützter nachhaltiger Innovationen und Geschäftsmodelle spürbar erhöhen (mindestens zwei Entwicklungsstufen, mindestens SRL 7). Im Kontext dieser Anwendungen sind auch moderate technologische Adaptionen und Optimierungen förderfähig.
Um die Förderziele zu erreichen, werden transdisziplinäre Forschungsverbünde im Sinne der Rahmenbekanntmachung „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“ des BMFTR gefördert. In den Transformationsclustern sollen Reallabore in Experimentierräumen unter Einbindung oder Schaffung regionaler Innovationsökosysteme umgesetzt werden. Der Einbezug der Bevölkerung sowie partizipative Formate sind dabei von zentraler Bedeutung, um Akzeptanz und Praxistauglichkeit UAS-gestützter Anwendungen zu untersuchen.
Der Förderaufruf bezieht sich insbesondere auf die Themen-Module 5 und 6 der o.g. Rahmenbekanntmachung. Projekte müssen neben den Anforderungen dieses Aufrufs die Fördervoraussetzungen der Rahmenbekanntmachungen erfüllen.
Die Projekte können sich auf eines oder mehrere der folgenden Handlungsfelder beziehen. Projekte zu hier nicht gelisteten Handlungsfeldern sind möglich, sofern der Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung von Städten und Regionen deutlich wird. Ausdrücklich nicht Teil dieses Förderaufrufs sind Personentransporte mittels UAS.
1. Regionale Lieferverkehre / Logistik
Es soll erforscht werden, ob und wie durch UAS-gestützte Logistik und die Integration von UAS in Liefernetzwerke Verkehre regional entlastet bzw. Emissionen, Flächenverbrauch und Ressourceneinsatz reduziert werden können. Wie müssen (intermodale) Logistiksysteme unter Nutzung von UAS ausgestaltet sein, damit sie einen ökologischen, sozialen und ökonomischen Mehrwert für Städte und Gemeinden erbringen können? Hier können auch übergreifende Lösungen bspw. für ganze Gewerbegebiete erprobt werden, indem dort etwa durch Linienfluganbindung mehrere Eillieferungen gebündelt werden und häufige bodengebundene Lieferverkehre entfallen. Die Erprobung automatisierter Schnittstellen und Robotikanwendungen zur Weiterverteilung von Lieferungen sind dabei grundsätzlich förderfähig. Mit Blick auf die Belieferung von Privatkunden bzw. Verteil-/Paketstationen kann erforscht werden, ob diese im ländlichen und suburbanen Raum mit schlecht angebundenen Stadtteilen tatsächlich eine klimafreundliche und nachhaltige Alternative zu bestehenden Lieferverkehren sein können. Für eine Bewertung der Nachhaltigkeitswirkungen und des sozial-innovativen Charakters ist hier die Einbettung innerhalb eines intermodalen Gesamtsystems bzw. die Kombination mit anderen Versorgungsangeboten (z.B. lokale Märkte, mobile Märkte etc.) zu untersuchen.
2. Nachhaltige Anwendungen und Geschäftsmodelle für kommunale Aufgaben
Es soll erforscht werden, welche UAS-gestützten Anwendungen und Geschäftsmodelle Städten und Gemeinden helfen, ihre kommunalen Aufgaben möglichst nachhaltig wahrzunehmen. Dies können bspw. UAS-gestützte (automatisierte und KI-gestützte) Innovationen in Stadt- und Verkehrsplanung, zur Verkehrsflusssteuerung, des Umweltschutzes, des Städtebaus/Bauwesens, der kommunalen Verwaltung oder zur besseren Erfüllung der kommunalen Daseinsvorsorge sein. Entscheidend ist, dass diese Anwendungen als soziotechnische Innovation in kommunale Konzepte überführt werden. Sie sollen Innovationen anstoßen und Optionen erschließen, um beispielsweise Verkehre besser und klimafreundlicher zu steuern oder nachhaltige Maßnahmen zur Klimaanpassung, der Stadtplanung, des Wohnungsbaus, der Baustellenplanung etc. zielgenauer, schneller und kostengünstiger zu realisieren. Gefragt sind hier auch neue Geschäftsideen von Startups für Kommunen.
3. Sharing Modelle / innovative Betriebskonzepte
Es soll erforscht werden, inwieweit UAS gemeinsam genutzt werden können, um Ressourcen zu sparen und sie möglichst effizient und wirtschaftlich einzusetzen. Im kommunalen Bereich können dies beispielsweise kommunale „Flotten“ und Betriebszentren sein, auf die mehrere städtische Behörden für ihre spezifischen Belange (Umweltmonitoring, Verkehrssteuerung, Baustellenplanung, Infrastrukturinspektion, Brandvorsorge und -bekämpfung) zugreifen können. Kommunen – insbesondere kleinere – können auch mit interkommunalen Konzepten experimentieren. Wünschenswert wäre auch zu testen, inwiefern etwaige kommunale Betriebszentren Services für die Privatwirtschaft – z.B. für Startups und KMU – anbieten können. Ebenso ist die Erforschung und Erprobung innovativer privatwirtschaftlicher Pooling-Ansätze möglich, sofern sie auch einen Nutzen für Städte und Regionen ermöglichen. Auch gemeinsam von Kommunen und Wirtschaft – bspw. in Form von Private Public Partnership (PPP) – betriebene Ansätze sind möglich. Neben diesen Beispielen können weitere innovative Sharing- oder Betriebskonzepte für sowohl privatwirtschaftliche als auch zivilgesellschaftliche Anwendungsbereiche untersucht werden.
Querschnittsthemen
Bei der Umsetzung von Forschungs- und Erprobungsvorhaben zu den vorgenannten Handlungsfeldern sind folgende Querschnittsthemen zwingend zu berücksichtigen:
- die nachhaltige und flächensparende Umsetzung bzw. städtebauliche Einbindung von erforderlichen Infrastrukturen wie Vertistops, Vertihubs, Vertiports, Verteilstationen, Packstationen bspw. durch die Integration in vorhandene Infrastrukturen wie Bahnhöfe, Parkhäuser, Gewerbeflächen, Dachflächen, ungenutzter Areale wie ehemalige Tankstellen etc.
- Fragen der gesellschaftlichen Akzeptanz, des sozialen Konfliktpotentials (z. B. Lärmschutz, Datenschutz, Gesundheit), ethischer Fragen und Verfahren zur Moderation von Konflikten.
- Fragen der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit für einen dauerhaften Betrieb.
Folgende Querschnittsthemen können optional berücksichtigt werden:
- Nachhaltigkeits- und Wirtschaftlichkeitseffekte durch Mehrzweck- bzw. kombinierte Nutzung von UAS, etwa indem eine Logistikdrohne im Linienflug regelmäßig Umwelt- oder Verkehrsdaten für kommunale Aufgaben sammelt.
- Ableitung regulatorischer Empfehlungen für die bessere Erschließung und Skalierung potentiell klimafreundlicher und nachhaltiger UAS-gestützter Innovationen.
- Betrachtung internationaler Entwicklungen und deren Bewertung/Übertragung auf innovative Anwendungen in Deutschland.
- Sollte es zur Einrichtung von U-Spaces kommen, können sich daraus ergebende Optionen für die Erforschung der oben genannten thematischen Handlungsfelder genutzt werden.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel 45 Monate als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Verfahren
Eine öffentliche Informationsveranstaltung zu inhaltlichen und administrativen Fragen wird voraussichtlich am 30. Januar 2026 stattfinden. Weitere Details zur Veranstaltung werden unter https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/transformationscluster-soziale-innovationen-fuer-nachhaltige-staedte.php veröffentlicht.
Das Verfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 01. April 2026 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=SOEF&b=SOEF-TC). In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten und ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Sofern von den Projektkonsortien Experimentierklauseln für die Durchführung von Reallaboren genutzt werden sollen, ist bei der Skizzeneinreichung ein entsprechendes Konzept vorzulegen.
Im Konzept zur Wirkungserfassung ist eine kurze Einordnung der aktuellen Stufe der zu erforschenden Innovation sowie der angestrebten gesellschaftlichen Anwendungsreife gemäß der SRL-Skala vorzunehmen und in den jährlichen Zwischenberichten der Fortschritt nachzuhalten.
Für weitere Bestimmungen siehe Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zur Förderung von Projekten zum Thema „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“ vom 2. November 2023.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Ansprechpartner
Ansprechpartner ist der DLR Projektträger, Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit:
Benjamin Freier
Telefon: +49 228 3821-2606
E-Mail: E-Mail: benjamin.freier@dlr.de
und
Dr. Carmen Richerzhagen
Telefon: +49 228 3821-2090
E-Mail: E-Mail: Carmen.Richerzhagen@dlr.de
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/transformationscluster-soziale-innovationen-fuer-nachhaltige-staedte.php
Hinweis
Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Projekten zum Thema „Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“ vom 2. November 2023. Die Bestimmungen der Rahmenbekanntmachung finden auf eingereichte Skizzen unverändert Anwendung.
1 – Quelle: Societal Readiness Level (SRL) des Innovation Fund Denmark: https://innovationsfonden.dk/sites/default/files/2019-03/societal_readiness_levels_-_srl.pdf
Quelle: Bundesministerium Forschung, Technologie und Raumfahrt